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Mediationsverfahren

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Einleitung zum Mediationsverfahren

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

mediationsverfahren

Kooperation statt Konfrontation
oder schlichten statt richten

Mediation = Verfahren, bei dem ein Mediator die Streitparteien zur Lösung begleitet

Einleitung

Die Mediation ist die am meisten diskutierte Form „alternativer Streitbeilegung“.

Versprechen Parteien einander, zur Bereinigung ihres Konfliktes eine unabhängige Drittperson beizuziehen, liegt eine Mediation vor.

Bei der Mediationsabrede ist zu differenzieren zwischen der sog. „Mediationsklausel“ und dem sog. „Mediationsvertrag“. Die „Mediationsklausel“ ist meist als „Weitere Bestimmung“ im Grundvertrag (Grundverhältnis/Verpflichtungsgeschäft) enthalten und wird daher vor Streitausbruch eingegangen (ursprüngliche Mediationsabrede). Der „Mediationsvertrag“ wird demgegenüber als eigenständiger Vertrag erst nach Streitausbruch und nur dann abgeschlossen, wenn die Parteien nicht zuvor eine entsprechende Abrede vorgesehen haben (nachträgliche Mediationsabrede).

Das Rechtsverhältnis zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator kann als „einfacher Auftrag“ (www.auftrag.ch) qualifiziert werden.

Die Mediation ist als Konfliktlösungsverfahren grundsätzlich Teil einer Stufenfolge:

Vorstufe zum ordentlichen Prozess

Eskalationsabfolge

  • Mediationsverfahren
  • Schiedsgerichtsverfahren

Ausnahmen:

  • Mediationsklauseln mit Prozessverbot

Ziel jeder Mediation ist die ausserprozessuale Konfliktlösung!

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