Der Mediator sollte folgende Grundlagen bzw. Voraussetzungen antreffen bzw. schaffen und Folgendes beachten:
- keine Ausstandsgründe
- strittige Tatsache und/oder strittige Rechtsfrage
- Rechtsverhältnis, über welches die Streitparteien frei verfügen können
- Parteien haben entscheidungsfähige Parteivertreter zu delegieren
- keine Bindungswirkung in Bezug auf die Verhandlungen
- keine Parteibevorzugung
- Klärung offensichtlicher Fehler bzw. Unrichtigkeiten.