Mediation ist sachbedingt nie ausschliesslich.
Entweder einigen sich die Parteien bei der Mediation oder eine der Partei provoziert die richterliche Beurteilung.
Die Mediation ist daher im Falle einer Nichteinigung immer eine „Zwischenstation“ auf dem Weg
- zum Zivilprozess vor einem
- staatlichen Gericht
- Schiedsgericht