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Mediationsverfahren

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Mediationsvertrag

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Mediationsvertrag als separate Streitbeilegungsvereinbarung charakterisiert sich durch folgende Kriterien:

Grundsätzliches

  • vom ursprünglichen Vertrag oder Statut separate Vereinbarung
  • Formlose Einigung der Parteien möglich (Schriftform empfehlenswert)
  • Vorstufe zur
    • staatlichen Gerichtsbarkeit oder
    • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Keine Unterwerfung unter eine Dritt-Entscheidung
  • bereits ausgebrochener Streit

Gegenstand

  • Essentialia
    • Die Mediationsabrede enthält drei Wesensmerkmale (sog. Essentialia negotii)
      • Abrede der Parteien, im Streitfall miteinander zu verhandeln
      • Abrede der Parteien, als Unterstützung für die einvernehmliche Streitbeilegung eine Drittperson beizuziehen
      • Verzicht der Parteien, vor der Durchführung der Mediation ein staatliches Gericht oder (privates) Schiedsbericht anzurufen
    • Rechtsnatur
      • In materiell-rechtlicher Hinsicht enthält die Mediationsabrede Elemente einer Verhandlungsabrede
      • https://law.ch/lawinfo/vertrag-vertragsrecht/besondere-vertragsarten/verhandlungsabrede
    • Ergänzende Abreden
      • Ausdrückliche Regelung der Rahmenbedingungen für das Verfahren
      • Rechte und Pflichten der Parteien
      • Bestimmung des Mediators
        • Person des Mediators
        • Institution, die die Mediationsperson bestimmt
      • Verhandlungspflichten
      • Verhandlungsregeln
      • Gegenseitige Informationspflichten
      • Vertraulichkeit gegenüber Dritten
      • Verwertungsverbot der in der Mediation offengelegten Informationen in einem späteren Gerichtsverfahren
      • Verzicht auf die Einrede Verjährung
      • (je nach Abrede) Pflicht, zur gemeinsamen oder alleinigen Bezahlung von Kostenvorschüssen
      • Verhandlungsdauer
      • Kündigungsrecht
      • Verhandlungssprache
      • Sprachregeln

Inhalt

  • Titel (Mediationsvereinbarung)
  • Parteien
  • Präambel
  • Vertragsgegenstand
    • Beschreibung des Konflikts
    • Funktion des Mediators
  • Organisation der Mediation
  • Durchführung der Mediation
  • Verhandlungsbereitschaft der Parteien
  • Klage- und Einredeverzicht der Parteien
  • Grundsätze des Mediationsverfahrens
    • Freiwilligkeit der Mediationsverfahrens-Teilnahme
    • Recht, jederzeit einen Parteivertreter beizuziehen
    • Vertraulichkeit, sofern und soweit nicht eine gesetzliche Informations-Offenlegungspflicht besteht
    • Pflicht der Parteien, im Falle eines späteren Gerichtsverfahrens keine Informationen und / oder Unterlagen aus dem Mediationsverfahren vor Gericht einzubringen, soweit solche nicht anderweitig bekannt sind
    • Protokollführung?
    • Weitergabe von Informationen an Dritte nur in gemeinsamer Absprache und in verabredetem Umfange
  • Beendigung des Mediationsverfahrens
    • Erreichen des Mediationsziel durch
    • Wer? Wann? Wie?
    • Regelung der Verjährungsproblematik?
    • Rückgabe der Unterlagen und Materialien durch den Mediator
  • Kostenregelung
    • Berechnungsgrundlage?
    • Kostenverteilung auf die Mediationsparteien?
    • Kosten der Mediationseinleitung?
  • Haftung
    • Beschränkung?
    • Haftungsfreizeichnung?
  • Schlussbestimmungen
    • Integrationsklausel
    • Schriftformabrede (als Gültigkeitsvoraussetzung)
    • Anwendbares Recht
    • Gerichtsstand
    • Salvatorische Klausel
    • Ausfertigung des Vertrages / Anzahl Exemplare
  • Ort, Datum und Unterschriften

Hinweise

  • Verfahrensregelung im Mediationsvertrag zulässig.

Literatur

  • SCHÜTZ JÜRG GIAN, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Eine Untersuchung zur Streitbehandlungslehre: Verfahrensvergleich und –auswahl anhand gesetzlich geregelter Alternativen zum staatlichen Zivilprozess – Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und deren Hybridisierung, Bern 2009, S. 170 ff., Rz 439 ff.
  • UNICTRAL Conciliation Rules

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