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Mediationsverfahren

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Mediations-Ergebnis

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Mediationsverfahren zeitigt 2 mögliche Ergebnisse mit unterschiedlichen Folgen:

  • Einigung
    • Protokollierung der Einigung durch Mediator, versehen mit Parteiunterschriften
    • Bei gerichtsnaher Mediation ist zu klären:
      • Genehmigungsbedürftigkeit Gericht
      • Beurkundungsbedürftigkeit
      • Klärung, ob die gestellten Rechtsbegehren vollumfänglich und abschliessend erledigt sind (res judicata)
      • Klagerückzug
      • Nennung von Rechtsgrund und Fälligkeit
      • Vollstreckbarkeitserklärung nach ZPO 347: Textvorlage zur Genehmigung an Gläubiger und Einwand-Berücksichtigung
    • Bei komplexen Verhältnissen:
      • Einigung unter Vorbehalt des Zustandekommens einer Detailvereinbarung
      • Redaktion der Detailvereinbarung
      • Unterzeichnung der Detailvereinbarung
      • Umsetzung der Detailvereinbarung
  • Nichteinigung
    • eine Partei leitet den nächsten Eskalationsschritt ein:
      • ZPO-Schlichtungsverfahren (ZPO 202 ff.), sofern nicht bereits ein „Mediation statt Schlichtungsverfahren“ im Sinne von ZPO 213 Abs. 1 besteht, bzw.
      • Direktklage (IPRG/LugUe) oder
      • Schiedsgerichtsverfahren
    • Parteien lassen die Sache auf sich beruhen
      • keine verlangt den nächsten Eskalationsschritt
        • Klage im ZPO-Schlichtungsverfahren, sofern nicht bereits eine „Mediation statt Schlichtungsverfahren“ im Sinne von ZPO 213 Abs. 1 vorlag, bzw.
        • Direktklage (IPRG/LugUe) oder
        • Einleitung des Schiedsgerichtsverfahrens.

 

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