Grundsätzlich bestimmen die Konfliktparteien zusammen mit dem Mediator den Mediationsinhalt. Dabei wird unterschieden in:
- Gebundene Mediation
- Art und Umfang der Mediation wird detailliert umschreiben
- Offener Mediation
- Mediator bestimmt als Experte, wie er das mit dem Auftrag verbundene Leistungsziel, d.h. die Parteiversöhnung und Streitbeilegung – erreichen will.