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Mediationsverfahren

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Mediation statt Schlichtungsverfahren (ZPO 213)

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seit dem 01.01.2011 können die Parteien anstelle des Schlichtungsverfahrens beim Friedensrichter eine Mediation durchführen.

  • Begriff
    • =   Sämtliche Parteien stellen der Schlichtungsbehörde Antrag, anstelle des Schlichtungsverfahrens eine Mediation durchzuführen
  • Grundlage
    • ZPO 213
  • Voraussetzung
    • bereits ausgebrochener Streit
  • Mediationsantrag
    • Antragsadressat
      • Schlichtungsbehörde
    • Antragsteller
      • sämtliche Parteien
    • Dokument
      • Abrede im Rechtsgeschäft
        • vom ursprünglichen Vertrag oder Statut separater Antrag sämtlicher Parteien an die Schlichtungsbehörde
      • Abrede im Schlichtungsbegehren
        • im Schlichtungsgesuch oder an der Schlichtungsverhandlung
      • Form
        • Parteieinigung vor der Verhandlung
          •  
        • formlose Einigung auf Mediation, an der Verhandlung zuhanden des Protokolls
    • Zeitpunkt
      • vor oder nach Rechtshängigkeit bei der Schlichtungsbehörde
  • Keine Durchführungsbefristung
    • Mediation muss – entgegen ZPO 203 Abs. 1 für das Schlichtungsverfahren – nicht innert zweier Monate seit Gesuchseinreichung stattfinden
  • Keine Abschlussbefristung
    • Mediation hat –  entgegen ZPO 203 Abs. 4 für das Schlichtungsverfahren – nicht spätestens nach zwölf Monaten abgeschlossen zu sein
  • Scheitern der Mediation
    • Auf Mitteilung einer Partei, dass die Mediation gescheitert sei, wird direkt die Klagebewilligung ausgestellt (ZPO 213 Abs. 3)
    • Voraussetzungen für die direkte Ausstellung der Klagebewilligung
      • Stattgefundene Mediation (Einsetzung eines Mediators und Einleitung erster inhaltlicher Gespräche)
      • Bestätigung der Mediationsdurchführung durch den Mediator, auf Verlangen der Schlichtungsbehörde

Hinweise

  • Erledigungsobliegenheit binnen Jahresfrist gilt auch für die Mediation (vgl. ZPO 214 Abs. 3 in Verbindung mit ZPO 203 Abs. 4)

Literatur

  • SCHRANK CLAUDE, Das Schlichtungsverfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), Basel 2015, Rz 125 ff., S. 74 ff.
  • STAEHELIN ADRIAN / STAEHELIN DANIEL / GROLIMUND PASCAL, Zivilprozessrecht Unter Einbezug des Anwaltsrechts und des internationalen Zivilprozessrechts, 3. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2019, § 20 Rz 50 ff. / S. 382 ff.

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